Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen
Die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom wird seit 2004 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klima- und Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung entsprechend den Zielen der EU und Deutschlands. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse.
Aktuelle Vergütungssätze für Solarstrom seit 01.01.2012:
Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 24,43 ct/kWh
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp: 23,23 ct/kWh
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp: 21,98 ct/kWh
Gebäudeanlagen größer als 1 MWp: 18,33 ct/kWh
Freilandanlagen: 17,94 ct/kWh
Eigenverbrauch bei Gebäudeanlagen bis 30 kWp
bei < 30% : 8,05 ct/kWh ; > 30%:12,43 ct/kWh
Vergütungssätze Einspeisevergütung als PDF
Eigenverbrauch von Solarstrom
Minimieren Sie zusätzlich Ihre eigene Stromrechnung durch Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. Weitere Informationen zur steuerlichen Betrachtung des Eigenverbrauchs finden Sie hier (PDF).
Oft gefragt: “Muss ich als PV-Anlagenbetreiber ein Gewerbe anmelden und wie ist das mit der Vorsteuer?” Antworten auf Fragen zu Vorsteuer und Gewerbeanmeldung im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen haben wir hier für Sie zusammengestellt (PDF).


