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Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen

Die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom wird seit 2004 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, gültig ist die aktuelle Novellierung vom 01.August 2014.

Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klima- und Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung entsprechend den Zielen der EU und Deutschlands. Unter das EEG fallen: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse.

Aktuelle Netto Vergütungssätze für Solarstrom für März 2015:

Gebäudeanlagen bis 10 kWp: März 12,75 ct/kWh
Gebäudeanlagen 10 bis 40 kWp: März 12,4 ct/kWh
Gebäudeanlagen 40 kWp bis 500 Kwp: März 11,09 ct/kWh
Freilandanlagen/ Nichtwohngebäude im Außenbereich: März  8,83 ct/kWh


Die Einspeisevergütung wird am Tag der Fertigstellung der Anlage für 20 Jahre (+dem Jahr der Inbetriebnahme ) auf dem derzeit gültigen Satz festgelegt.

Vergütungssätze Einspeisevergütung als PDF


Eigenverbrauch von Solarstrom

Da unsere Anlagen den Strom für unter 10 ct produzieren ist es nur vernünftig soviel wie möglich davon selbst zu verbrauchen. Minimieren Sie  Ihre eigene Stromrechnung (derzeit ca. 27 ct/kWh im Einkauf ) durch Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. Weitere Informationen zur steuerlichen Betrachtung des Eigenverbrauchs finden Sie hier (PDF).

Oft gefragt: “Muss ich als PV-Anlagenbetreiber ein Gewerbe anmelden und wie ist das mit der Vorsteuer?” Antworten auf Fragen zu Vorsteuer und Gewerbeanmeldung im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen haben wir hier für Sie zusammengestellt (PDF).